Freie Werkstatt
FREIE WERKSTATTWAHL DURCH DIE GRUPPEN-FREISTELLUNGS-VERORDNUNG
Seit 2002 haben Sie das Recht auf freie Werkstatt-Wahl, ohne die Gewährleistungsansprüche der Fahrzeughersteller zu verlieren.
Reparaturwerkstätten haben durch die im Jahr 2002 in Kraft getretene "GVO" (Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung EC 1400/2002) jetzt die Möglichkeit, dem Endkunden konkurrierende Ersatzteile wie Original-Ersatzteile und qualitativ gleichwertige Ersatzteile anzubieten. Außerdem sieht die Regelung vor, dass auch den marken-ungebundenen Werkstätten alle relevanten technischen Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen (z.B. über Einstellungswerte und Fehlercodes).
Die Fahrzeughersteller müssen freien Werkstätten und anderen Marktteilnehmern des Kfz-Service- und Reparaturmarktes alle benötigten Reparaturinformationen zur Verfügung stellen, um Fahrzeuge zu warten und zu reparieren. Darüber hinaus müssen die Kfz-Hersteller Unternehmen des freien Marktes auch Zugang zu ihren Diagnosegeräten und Spezialwerkzeugen gewähren und dürfen sie auch von ihren Schulungen nicht mehr ausschließen.
Was bedeutet das für Sie?
Die GVO ermöglicht Ihnen die Wahl zwischen freier Werkstatt und Reparaturwerkstatt. Dadurch, dass wir Wartungen und Reparaturen nach Herstellervorgaben durchführen, verlieren Sie nicht Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller, wenn Sie Ihr neues Fahrzeug zu uns bringen. Durch unsere modernen Diagnosegeräte und technische Informationen der Hersteller sind wir stets auf dem aktuellen Stand, um Sie und Ihr Fahrzeug richtig zu betreuen.